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So profitieren Sie vom neuen Beschäftigungsbonus, Heft 70/2017

PersonalverrechnungTina DanglBÖB 2017, 35 Heft 70 v. 15.6.2017

Im Ende Jänner 2017 präsentierten Arbeitsprogramm für die kommenden 2 Jahre hat die Bundesregierung unter anderem die Einführung eines "Beschäftigungsbonus" angekündigt.

Ziel und Inkrafttreten des Beschäftigungsbonus: Schafft der Unternehmer zusätzliche Arbeitsplätze, dann soll er hiefür bei den Lohnnebenkosten ab dem 1. 7. 2017 entlastet werden.

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