Im Ende Jänner 2017 präsentierten Arbeitsprogramm für die kommenden 2 Jahre hat die Bundesregierung unter anderem die Einführung eines "Beschäftigungsbonus" angekündigt.
Ziel und Inkrafttreten des Beschäftigungsbonus: Schafft der Unternehmer zusätzliche Arbeitsplätze, dann soll er hiefür bei den Lohnnebenkosten ab dem 1. 7. 2017 entlastet werden.