Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016 - AbgÄG 2016 wurde im Umsatzsteuerrecht der Grundstücksbegriff an unionsrechtliche Vorgaben angepasst. Das betrifft die Lieferung und auch die Vermietung von Grundstücken ab dem 1. Jänner 2017. Darüber hinaus kam es insbesondere auch zur Änderung der Kleinunternehmerregelung und zu Änderungen bei kurzfristiger Vermietung.