Die unten dargelegten Überlegungen beziehen sich auf Eigentumswohnungen, die vom Verkäufer oder Käufer als Vermietungsobjekte im Alleineigentum verwendet wurden bzw. werden.
Die unten dargelegten Überlegungen beziehen sich auf Eigentumswohnungen, die vom Verkäufer oder Käufer als Vermietungsobjekte im Alleineigentum verwendet wurden bzw. werden.