Der Österreichische Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (AFRAC – Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) setzt Standards für die Ermittlung und Verbuchung von Personalrückstellungen. Konkret veröffentlichte er die "AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB)" – kurz "AFRAC 27" – worüber wir an dieser Stelle in der Ausgabe März 2017 bereits berichtet haben.