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Gewerbliche Nebenrechte und GBH: Oberster Gerichtshof sagt „NEIN“, Heft 25/2006

GBHSBHDr. Friedrich FilzmoserBÖB 2006, 10

Wenig Verständnis für die Anliegen der gewerblichen Buchhalter hat jüngst der OGH (4 Ob 172/05 f vom 08.11.2005) erkennen lassen, indem er den GBH im Verhältnis zu den Steuerberatern keinerlei Rechte zugesteht und im Übrigen den Berechtigungsumfang der Buchhalter äußerst eng auslegt.

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