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Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus dem Jahr 1998, Heft 25/2006

GBHSBHMag. Barbara BaumgartnerBÖB 2006, 11

Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere 7 Jahre hindurch aufzubewahren.

Die 7-Jahres-Frist läuft vom Schluss eines Kalenderjahres. Zum 31. 12. 2005 ist somit die Frist für Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftspapiere aus dem Jahr 1998 ausgelaufen. Diese können daher ab 1. 1. 2006 vernichtet werden.

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