vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FinanzOnline für Gewerbliche BuchhalterInnen, Heft 25/2006

GBHSBHWalter RosenauerBÖB 2006, 9

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Bundesministerium für Finanzen hat nunmehr die Integration der Gewerblichen BuchhalterInnen als berufsmäßige Parteienvertreter für FinanzOnline festgelegt.

Damit können die GBH offiziell die UVA elektronisch abgeben und auch die Akteneinsicht ist auf elektronischem Wege erlaubt - ein unbedingtes Muss für die Buchhaltung. Achtung: Vorsicht = ist nur erlaubt im Umfang der Gewerbeberechtigung. Das BMF weist auf mögliche sich ergebende Konsequenzen hin (UWG = Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb!).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!