Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Bundesministerium für Finanzen hat nunmehr die Integration der Gewerblichen BuchhalterInnen als berufsmäßige Parteienvertreter für FinanzOnline festgelegt.
Damit können die GBH offiziell die UVA elektronisch abgeben und auch die Akteneinsicht ist auf elektronischem Wege erlaubt - ein unbedingtes Muss für die Buchhaltung. Achtung: Vorsicht = ist nur erlaubt im Umfang der Gewerbeberechtigung. Das BMF weist auf mögliche sich ergebende Konsequenzen hin (UWG = Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb!).

