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Verlustvorträge, Heft 20/2004

Ing. Mag. Ernst PatkaBÖB 2004, 8

Im Folgenden informieren wir Sie über das Wesentlichste rund um die Geltendmachung von Verlustvorträgen.

Welche Verluste sind grundsätzlich vortragsfähig?

Damit angefallene Verluste künftig mit steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können, muss

Verlust aus einer betrieblichen Einkunftsart (Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb) stammen.

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