Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Laufe des Jahres 2004 ist es zu einigen Änderungen im Bereich des Berechtigungsumfanges der beiden Berufe Selbständiger Buchhalter (SBH) und gewerblicher Buchhalter (GBH) gekommen. Wie bereits in den vorangegangenen Ausgaben dieser Zeitschrift berichtet, hat das VfGH -Erkenntnis v. 22.03.2004 zu einer Aufhebung der Wertgrenze für die Führung der Geschäftsbuchhaltung durch GBH geführt. Mit einem zweitem VfGH -Beschluss v. 15.06.2004 wurde der Antrag eines GBH zur Vertretung vor Behörden abgelehnt. Es gilt daher auch insb. diese Erkenntnisse in der kommenden Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)Novelle zu berücksichtigen.

