Im Jahr 2003 wurde der IAS 38 in einer Neufassung veröffentlicht, welche den Ansatz und die Bewertung von immateriellem Anlagevermögen regelt. Ausgenommen sind jene immateriellen Vermögensgegenstände, welche in anderen Standards erfasst sind zB Vorräte an immateriellen Vermögensgegenständen (IAS 2), Leasingrechte (IAS 17) aber auch etwa latente Steuern (IAS 12). Generell ausgenommen vom IAS 38 sind weiters Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39 sowie Schürfrechte und Ausgaben für die Erschließung oder die Förderung und den Abbau von Mineralien, Öl, Gas und ähnliche nicht regenerierende Ressourcen.

