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Einkünfte aus Vereinen in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht , Heft 11/2002

BÖB 2002, 30

Die neuen Vereinsrichtlinien 2001 ordnen die Einkünfte der gewählten Funktionäre nunmehr den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gern. § 22 Z. 2 EStG zu. Bisher galten sie als “sonstige Einkünfte" gern. § 29 EStG.

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