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4.7 Vorsteuern aus Reisekosten , Heft 10/2002

Wilhelm BudaiBÖB 2002, 13

4.7.1 Allgemeines

Vorsteuerbeträge aus Reisekosten können nur abgezogen werden, wenn über die Reise ein Beleg ausgestellt wird, auf dem Zeit, Ziel und Zweck der Reise und der Name des Reisenden angeführt sind. Sämtliche Beträge, ob auf Rechnungen oder auf Eigenbelegen (Abrechnungen), sind natürlich Inklusivbeträge. Die enthaltene USt ist mit 9,091 % bzw. mit einem Elftel herauszurechnen (bei Beträgen inkl. 20% Umsatzsteuer Herausrechnung mit 16.667% oder mit einem Sechstel) bzw bei Beträgen inklusive 14% USt Speisen bzw. Tagesgebühren in der Zeit vom 1.6. - 31.12.2000 Herausrechnung mit 12,281% vom Bruttobetrag.

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