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5. Jahresabschluss/Prüfung/Offenlegung Übersicht, Heft 10/2002

Gerhard ZavisBÖB 2002, 12

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist der Mittelüberschuss noch um die (zumindest regelmäßig anfallenden) Privatentnahmen zu kürzen, da durch die Privatentnahmen die dem Unternehmen für die Schuldentilgung zur Verfügung stehenden Mittel gekürzt werden.

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