Bei der Aufrechnung und Verrechnung von Arbeitergeberansprüchen mit Gehaltsforderungen sind sowohl arbeitsrechtliche als auch exekutionsrechtliche Regelungen zu beachten. Konkret geht es um das DHG (Dienstnehmerhaftpflichtgesetz BGBl 1965/80) und die Exekutionsordnung insbesondere um die Beachtung des Existenzminimums und Regelungen zwingenden Rechts bei Gehaltsexekutionen.

