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Familienbeihilfe: Trotz mehrjährigem Auslandsstudium konnte überwiegender Aufenthalt im Inland nachgewiesen werden

BFG und AuslandsbezugSteuerrechtHeidemarie WinklerBFGjournal 2026, 146 - 150 Heft 4 v. 15.4.2026

Im beschwerdegegenständlichen Familienbeihilfen-Fall ging es um die Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Tochter der Beschwerdeführerin, die seit September 2024 einem mehrjährig angelegten Studium im Drittland (Schottland) nachgeht.

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