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Tierbestattung ist keine Müllbeseitigung

BFG und HöchstgerichteSteuerrechtDavid HellBFGjournal 2025, 303 - 306 Heft 7 und 8 v. 15.8.2025

Strittig war, ob auf Leistungen eines Tierbestattungsunternehmens der ermäßigte Steuersatz von 10 % für Leistungen im Zusammenhang mit der Müllbeseitigung zur Anwendung gelangt oder diese als einheitliche Leistungen sui generis dem Normalsteuersatz von 20 % unterliegen. Sowohl das BFG als auch der VwGH traten letzterer Ansicht bei.

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