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§ 1 Abs 4 EStG und Progressionsvorbehalt

BFG und AuslandsbezugSteuerrechtMichael LangBFGjournal 2025, 277 - 286 Heft 7 und 8 v. 15.8.2025

Der VwGH hatte mit Erkenntnis vom 7. 9. 2022, Ra 2021/13/0067, deutlich gemacht, dass der Progressionsvorbehalt auch dann zum Tragen kommt, wenn Österreich bloß der Quellenstaat ist. Damals ging es um eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person, die nach dem DBA im anderen Vertragsstaat ansässig war. Diese Entscheidung hat eine heftige Fachdiskussion darüber ausgelöst, welche Konsequenzen dies für andere Konstellationen hat, in denen Österreich der Quellenstaat ist. Das BFG hat nun in drei Entscheidungen bei Steuerpflichtigen, die nach § 1 Abs 4 EStG optiert haben, das Welteinkommen für Zwecke des Progressionsvorbehalts herangezogen. Die vom BFG gefundene Lösung wird hier kritisch analysiert.

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