Im vorliegenden Erkenntnis hatte sich das Bundesfinanzgericht mit der Frage der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gutschrift an entrichteten Zwischensteuern der vergangenen Jahre auseinanderzusetzen. Im konkreten Fall war zu entscheiden, ob es bei Vorliegen von negativen Einkünften der Privatstiftung im laufenden Veranlagungsjahr, die an sich der Zwischensteuer unterliegen würden, zu einer Gutschrift an Zwischensteuer kommen kann, welche die in diesem Jahr getätigten Zuwendungen übersteigt. Da zu dieser Rechtsfrage keine höchstgerichtliche Judikatur vorhanden war, ließ das BFG die Revision zu.

