Eine Privatstiftung, der Gesellschaftsanteile unentgeltlich zugewendet wurden, möchte bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer eine bei einem allfälligen Verkauf dieser Anteile in der Zukunft möglicherweise anfallende Kapitalertragsteuer des Käufers als mindernd berücksichtigt wissen.

