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Jährliche Meldepflicht nach WiEReG iZm Konkurskonstellation

SteuerrechtAufsatzMichaela SchmutzerBFGjournal 2025, 258 - 263 Heft 6 v. 15.6.2025

Die Meldepflicht nach dem Wirtschaftlichen Eigentümerregister geht – solange es eine oberste Führung einer meldepflichtigen Gesellschaft gibt und der Masseverwalter nicht subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer wird – im Fall einer Konkurseröffnung nicht auf den Masseverwalter über.

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