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Forderungsverzicht: Steuerwirksamkeit des nicht werthaltigen Teils

SteuerrechtAufsatzKatharina DeutschBFGjournal 2024, 280 - 282 Heft 7 und 8 v. 15.8.2024

Beim Forderungsverzicht auf Seiten des Gesellschafters ist auf die Werthaltigkeit der verzichteten Forderung zu achten. Gemäß § 8 Abs 1 KStG ist der nicht mehr werthaltige Teil einer verzichteten Forderung steuerwirksam.

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