Im vorliegenden Verfahren war strittig, ob der COVID-19-Ausfallsbonus bei der Berechnung der Umsatzgrenze für die Gastgewerbepauschalierung zu berücksichtigen ist. Das Gericht entschied gegen die in den EStR 2000 ausgeführte Rechtsmeinung des BMF. In diesem Beitrag wird auch diskutiert, inwieweit diese Entscheidung verallgemeinerungsfähig sein könnte.
Schlagwörter:

