vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stabilitätsabgabe – Verminderung der Bemessungsgrundlage

SteuerrechtAufsatzKatharina DeutschBFGjournal 2024, 225 - 228 Heft 6 v. 15.6.2024

Der Betrieb von Kreditinstituten unterliegt seit dem Stabilitätsabgabegesetz (BGBl I 2010/111 idF StabAbgG) der Stabilitätsabgabe. Dabei ist grundsätzlich die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme des Kreditinstitutes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Im hier besprochenen Fall war strittig, ob und inwieweit diese Bilanzsumme zu vermindern ist, wenn Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten bestehen, die aus der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses entstanden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!