Im Beitrag des BFGjournals im März 2024 „Verlustverwertung bei Kapitalvermögen“ wurde ein abweisendes Erkenntnis des BFG vom 1. 2. 2024, RV/7100381/2023, zur Frage einer Verlustverwertung in der Steuerperiode und einem Verlustvortrag in Folgejahren im außerbetrieblichen Bereich besprochen, das im Einklang mit der Judikatur des VfGH zur geltenden Rechtslage steht. Es werden privaten Kapitalanlegern aber auch Praxishinweise erteilt, wonach die in Österreich fehlende Verlustvortragsmöglichkeit durch Teilverkäufe der von Substanzverlusten betroffenen Titel in Folgeperioden mit derselben Wirkung wirtschaftlich nachgebildet werden könne. Diesem „Praxistipp“ müssen wesentliche praktische Einwände entgegengehalten werden.

