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Fiktive Anschaffungskosten als Veräußerungspreis bei der Grundstücksveräußerung

BFG und HöchstgerichteSteuerrechtMarkus KnechtlBFGjournal 2024, 123 - 127 Heft 4 v. 15.4.2024

Der Umstand der erstmaligen Verwendung zur Einkünfteerzielung in § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG bezieht sich auf das Grundstück und nicht auf die Person desjenigen, der die Einkünfte erzielt. Für einen Teil der Wertsteigerung des Grundstücks können sich die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung von den fiktiven Anschaffungskosten, die für die AfA-Bemessungsgrundlage herangezogen wurden, ableiten.

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