Im gegenständlichen Verfahren war im Wesentlichen strittig, ob durch die Vermietung einzelner Einheiten eines Einkaufszentrums auch das gesamte Gebäude bereits im Sinne von § 12 Abs 10 UStG genutzt wurde oder ob der steuerfreie Verkauf einer nie genutzten Einheit zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG führt. Dieser Beitrag geht darüber hinaus auf die Maßgeblichkeit der Verwendungsabsicht für die Vorsteuerberichtigung ein.

