In vorliegender Entscheidung ging es im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren um die Frage der Anerkennung einer verdeckten Treuhandvereinbarung zwischen der Beschwerdeführerin (Bf) und ihrem Sohn.
Schlagwörter:
Rückerstattung; KESt; Wertpapier; Depot;

