vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Amtsrevision zur Haftung des Prokuristen gemäß § 9 Abs 1 BAO

SteuerrechtAufsatzMichael RauscherBFGjournal 2023, 208 - 211 Heft 6 v. 15.6.2023

Das BFG hatte die Rechtsfragen zu entscheiden, ob ein Prokurist, der nach der Aktenlage bei zwei GmbH die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen gesellschaftsintern übernommen hatte, als „zur Vertretung juristischer Personen berufene Person“ im Sinne des § 80 Abs 1 BAO oder – wie von der Abgabenbehörde angenommen – als deren Vertreter im Sinne des § 83 BAO auf Grundlage des § 9 BAO zur Haftung für die nicht einbringlichen Abgaben der Gesellschaften herangezogen werden durfte. Das BFG verneinte dies, die Abgabenbehörde erhob dagegen die Amtsrevision. Die Antwort auf diese Rechtsfragen wird also der VwGH geben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!