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Tauschbesteuerung bei Sacheinlage einer Immobilie in eine überschuldete GmbH

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian Oberkleiner, Lukas BernwieserBFGjournal 2023, 159 - 162 Heft 5 v. 15.5.2023

Die Bewertungsbestimmung des § 6 Z 14 lit b EStG 1988 normiert, dass die Einbringung von Vermögen in eine Körperschaft als Tausch, welcher zivilrechtlich ein entgeltliches Rechtsgeschäft darstellt, gilt. Die Anwendung des Tauschgrundsatzes hat zur Folge, dass – ungeachtet der zivilrechtlich vorliegenden Schenkung – einkommensteuerrechtlich beim einbringenden Beschwerdeführer (Bf) Erlöse in Höhe des gemeinen Wertes des in die GmbH eingebrachten Vermögens anzusetzen sind.

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