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Maßnahmen iZm der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation

SteuerrechtAufsatzThomas LeitnerBFGjournal 2023, 167 - 173 Heft 5 v. 15.5.2023

Gemäß § 35 Abs 8 GebG idF BGBl I 2020/23 waren „Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind“, von den Hundertsatzgebühren befreit. Die Reichweite dieser Befreiungsbestimmung ist im Schrifttum umstritten. Das BFG hatte sich in seinem Erkenntnis vom 1. 3. 2023, RV/6100335/2021, mit dieser Frage auseinanderzusetzen und hat dabei eine enge Auslegung des Maßnahmenbegriffs vertreten.

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