Schriftsätze in Rechtsmittelverfahren weisen zuweilen unklare Formulierungen auf. Grundsätzlich dürfen Anträge nicht an den Eintritt bestimmter Bedingungen geknüpft werden. Strittig war nun, ob ein mit einer Bedingung versehener Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wirksam gestellt wurde und welche Konsequenz die Unterlassung der mündlichen Verhandlung durch das Gericht hat.
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