Das BFG hat sich in einer Senatsentscheidung vom 22. 3. 2023, RV/2100620/2022 gegen die Firmenwertabschreibung für Gruppenmitglieder aus dem Ausland ausgesprochen, wenn die Möglichkeit der Beeinflussung des Kaufpreises durch den steuerlichen Vorteil der Firmenwertabschreibung nicht gegeben war. Damit folgt das BFG ausdrücklich der Rechtsprechung des VwGH vom 17. 11. 2022, Ro 2022/15/0023 und stellt sich gegen das Erkenntnis des BFG vom 19. 3. 2021, RV/7103647/2019.

