Mit Erkenntnis vom 15. 12. 2022, Ro 2022/13/0031, hat der VwGH erstmals über die Rechtmäßigkeit von Rekursentscheidungen des BFG im Verfahren zur abgabenbehördlichen Konteneinschau entschieden. Revisionsgegenständlich war in beiden Fällen die Rechtsfrage, ob ein Auskunftsverlangen an ein Kreditinstitut vom BFG noch einmal bewilligt werden darf, wenn die Auskunft vom Kreditinstitut aufgrund eines vorangegangenen (gleichen) Auskunftsverlangens bereits einmal erteilt wurde; die Abgabenbehörde hatte die Auskünfte nämlich vernichtet, nachdem die Bewilligung der ersten Auskunftsverlangen für rechtswidrig erklärt wurde.

