Der VwGH widersprach in seinem aufhebenden Erkenntnis vom 23. 11. 2022, Ro 2022/15/0026 der üA, wonach das Verlassenschaftsgericht eine Partei gem § 153 Abs 2 AußStrG wirksam ermächtigen kann, für die Verlassenschaft eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
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