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Negatives Einbringungskapital und Einlagenrückzahlung

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian Oberkleiner, Lukas BernwieserBFGjournal 2023, 9 - 13 Heft 1 v. 15.1.2023

Bei Buchwerteinbringungen nach Art III UmgrStG ist für das Einlagen-Evidenzkonto grundsätzlich das steuerliche Einbringungskapital gemäß § 15 UmgrStG maßgeblich.

Einbringungen mit negativem Einbringungskapital verändern hingegen – unabhängig von einer allfälligen unternehmensrechtlichen Aufwertung – das Einlagen-Evidenzkonto der übernehmenden Körperschaft nicht.

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