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Miteinbringung des Teils eines Grundstücks unter Zurückbehaltung des gesamten Kredits im Privatvermögen

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian OberkleinerBFGjournal 2022, 65 - 70 Heft 2 v. 15.2.2022

Rechtssatz (nicht amtlich): Bei teilweiser Einbringung gemäß Art III UmgrStG eines im Privatvermögen fremdfinanziert angeschafften Grundstücks sind die auf den eingebrachten Grundstücksteil entfallenden, nicht eingebrachten Verbindlichkeiten als Privatschuld im Zusammenhang mit dem Anteil an der übernehmenden Körperschaft zu beurteilen. Die darauf entfallenden Fremdkapitalzinsen unterliegen daher dem Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 2 EStG.

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