Die Höhe der zu berücksichtigenden Verlustvorträge ist Bestandteil des Einkommensteuerbescheides. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage des Zeitpunktes ihrer Feststellung sowie der Möglichkeit ihrer Bekämpfung. Der Verlustausgleich ist insofern als Spruchbestandteil relevant, da im Einkommensteuerbescheid das Einkommen festgesetzt wird. Demgegenüber ist beim Verlustvortrag der Zeitraum seiner Auswirkung heranzuziehen, welcher idR vom Veranlagungszeitraum des Einkommensteuerbescheides abweicht.

