Am 24. 10. 2019 stellte der VwGH ein Ersuchen auf Vorabentscheidung an den EuGH. In Bezug auf einem dem Ersuchen zugrundeliegenden Fall wollte der VwGH insbesondere wissen, ob das Unionsrecht einen Anspruch auf Verzugszinsen auf einen verspätet erstatteten Vorsteuerüberschuss vorsieht. Nun beantwortete der EuGH das Ersuchen und stellt klar, dass es dem Neutralitätsgrundsatz zuwiderlaufen würde, wenn einem Steuerpflichtigen kein Anspruch auf Verzugszinsen zukäme, wenn die Erstattung seines Vorsteuerüberschusses nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt.

