Ausgelöst durch eine Rechnungshofprüfung sind die Naturalwohnungen von Bundesbediensteten Gegenstand abgabenbehördlicher Verfahren geworden. Bei der Besteuerung dieser Wohnraumsachbezüge sind bislang vor allem Fragen zur Wiederaufnahme der Einkommensteuerveranlagungen der im Ruhestand befindlichen Naturalwohnungsinhaber behandelt worden. In diesem Beitrag sollen neue Aspekte aufgezeigt und die Verpflichtung zur gemeinsamen Versteuerung von Mehrfachbezügen gemäß § 47 Abs 4 EStG sowie die primäre Haftung des Dienstgebers gemäß § 82 EStG für die Lohnsteuernachforderung zur Diskussion gestellt werden. Zudem wird das Vorliegen eines Sachbezugs bei Mietersparnissen aus gesetzlich geschützten langjährigen Wohnungsrechten begründet in Zweifel gezogen.

