Der VwGH hat sich erstmals mit der Rechtsfrage, was unter „Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts“ iSd § 292 Abs 1 Z 1 BAO zu verstehen ist, befasst.
Die Ausgangslage, die Hintergründe und die rechtliche Beurteilung des Falles werden im Artikel behandelt.

