vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verspäteter Forschungsprämienantrag

BFG und HöchstgerichteSteuerrechtMarkus KnechtlBFGjournal 2020, 173 - 177 Heft 4 v. 15.4.2020

Die Forschungsprämie kann erst nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden, spätestens jedoch bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides. Weiters ist ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft nötig, das frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres angefordert werden kann. Unklar war, wie die Abgabenbehörden mit verspäteten Anträgen umzugehen haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!