Die Vermietung von Räumlichkeiten zur gewerblichen Nutzung stellt grundsätzlich eine steuerfreie Leistung dar. Wie ist jedoch eine Vermietungsleistung einzustufen, wenn die tatsächliche Gestaltung der Vermietung einer gewerblichen Nutzung der Räume durch den Vermieter gleichkommt, die weiteren Zusatzleistungen des Vermieters preisbestimmend sind und nicht nur der optimalen Nutzung der Räume dienen, sondern unerlässlich für den Zweck der gewerblichen Nutzung durch die Mieterin sind?

