vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechnung chinesischer Quellensteuer – vorübergehende Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO

SteuerrechtAufsatzRenate SchohajBFGjournal 2020, 47 - 48 Heft 1 v. 15.1.2020

Mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 wurde § 48 BAO neu gefasst.

§ 48 BAO, BGBl I 62/2019, ist am 1. 9. 2019 in Kraft getreten. Ausdrückliche Regelungen, ob und inwieweit der zeitliche Rechtsbedingungsbereich und/oder ob der zeitliche Rechtsfolgenbereich der Fassung durch BGBl I 20/2009 in diesem Zusammenhang endet, wurden nicht normiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!