vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kurzzeitvermietung; Ausnahmebewilligung; Zustimmung der Wohnungseigentümer

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/127bbl 2026, 159 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 129 Abs 1a wr BauO

Für Kurzzeitvermietungen im Ausmaß von mehr als 90 Tagen im Jahr ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Diese kann nicht erteilt werden, wenn durch die Erteilung der Ausnahmebewilligung mehr als die Hälfte der Nutzungseinheiten eines Gebäudes betroffen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte