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Standardpoolbecken; Kauf- oder Werkvertrag; Warnpflicht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/126bbl 2026, 159 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 1053 ABGB, § 1168a ABGB

Der Erwerb eines nicht nach besonderen Wünschen angefertigten Swimmingpool-Beckens ist Kauf- und nicht Werkvertrag. Die Lieferung und der Anschluss stellen kaufvertragliche Nebenleistungen dar. Die werkvertragliche Warnpflicht greift bei einem Kaufvertrag nicht ein.

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