Art 13 BW 1/75
Die Bauwesenversicherung hat nicht den Zweck, den Unternehmer vor den Folgen eines Leistungsmangels zu sichern. Baumängel zählen daher nicht zu den versicherten Gefahren der bauunternehmerischen Leistung.
OGH, 25.02.2026, 7 Ob 153/25p
Art 13 BW 1/75
Die Bauwesenversicherung hat nicht den Zweck, den Unternehmer vor den Folgen eines Leistungsmangels zu sichern. Baumängel zählen daher nicht zu den versicherten Gefahren der bauunternehmerischen Leistung.
OGH, 25.02.2026, 7 Ob 153/25p
