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Aus- und Einbaukosten; Mangelfolgeschaden; unternehmensbezogenes Geschäft; Abgrenzung Gewährleistung und Schadenersatz

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/124bbl 2026, 158 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 932 ABGB, § 933a ABGB, § 1295 ABGB, § 1296 ABGB, § 1297 ABGB

Außerhalb von Verbrauchergeschäften können Aus- und Einbaukosten als Mangelfolgeschäden nur im Wege des Schadenersatzes vom Übergeber verlangt werden. Verschuldensunabhängige Ansprüche auf Ein- und Ausbau stehen dem Übernehmer in diesem Fall nicht zu.

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