§ 932 ABGB, § 933a ABGB, § 1295 ABGB, § 1296 ABGB, § 1297 ABGB
Außerhalb von Verbrauchergeschäften können Aus- und Einbaukosten als Mangelfolgeschäden nur im Wege des Schadenersatzes vom Übergeber verlangt werden. Verschuldensunabhängige Ansprüche auf Ein- und Ausbau stehen dem Übernehmer in diesem Fall nicht zu.

