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Baubeginn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/121bbl 2026, 157 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 70b Abs 6 erster Satz wr BauO

Die Formulierung „nach dem Baubeginn (Abs 3)“ ist dahingehend auszulegen, dass auf den tatsächlichen Baubeginn unabhängig vom angezeigten Baubeginn abzustellen ist.

VwGH, 19.03.2026, Ra 2024/05/0132

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