§ 7a wr BauO
Dem Nachbar steht hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen über Wohnzonen kein subjektiv-öffentliches Recht zu.
VwGH, 10.04.2026, Ra 2023/05/0250
§ 7a wr BauO
Dem Nachbar steht hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen über Wohnzonen kein subjektiv-öffentliches Recht zu.
VwGH, 10.04.2026, Ra 2023/05/0250
