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Überdachung von Speise- bzw Getränkeautomaten; bewilligungspflichtige und anzeigepflichtige Bauvorhaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/116bbl 2026, 155 Heft 4 v. 4.8.2026

§ 28 Abs 3 lit f tir BauO 2022

Die Überdachung von zwei Speise- bzw Getränkeautomaten in Holzbauweise mit einem Pultdach samt Schwarzdeckung (hier: 2,02 m x 2,02 m und ca 2,30 m hoch) bedarf weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige.

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